Grundstücke "Weihergäßle/Friedhofstraße" in Kieselbronn
Bei unserem aktuellen Projekt "Weihergäßle/Friedhofstraße" entstehen insgesamt 8 Baugrundstücke und 2 Erschließungsstraßen. Nach Abriss des Bestandhauses im Januar 2022 starteten wir im August 2022 mit dem ersten Erschließungsabschnitt, der Bereich "Weihergäßle".
Im Anschluss daran folgten im April 2023 die Erschließungsarbeiten im Bereich "Friedhofstraße". Die Schwierigkeit lag hier zunächst in der Erwirkung des Baurechts mittels eines Bebauungsplans. Der Aufstellungsbeschluss dieses Verfahrens wurde im Oktober 2022 durch den Gemeinderat gefasst. Seit Mai 2023 ist der Bebauungsplan rechtskräftig und die Grundstücke bebaubar.
Das gesamte Projekt, startend mit der Anbahnungsphase, zeichnet sich durch die enge Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kieselbronn aus. Jedes Ausführungsdetail der Erschließungsmaßnahme wird vorsorglich abgestimmt.
Die Erschließungs- und Verkehrswege werden nach der Herstellung durch die Pflüger GmbH an die Gemeinde Kieselbronn übertragen. Diese Vorgehensweise zieht mit sich, dass bei Grundstückserwerb sämtliche Erschließungsbeiträge der Eigentümer abgegolten sind. Die späteren Bauplätze werden demnach vollumfänglich erschlossen an die Eigentümer übergeben.
Das Bauvorhaben befindet sich aktuell in der Ausführung und gliedert sich in zwei Bau- bzw. Erschließungsabschnitte. Nach Fertigstellung der Erschließung können die Bauplätze unmittelbar bebaut werden.
Lageplan - Gesamtprojekt
Grundstücke - Weihergäßle
Die vier Grundstücke liegen im historischen Ortskern der Gemeine Kieselbronn und sind vom Weihergäßle bzw. der Friedhofstraße erreichbar. Zwischen dem Weihergäßle und der Friedhofstraße entstand im Zuge der Projektentwicklung eine fußläufige Verbindung, die keinen Straßenverkehr zulässt. Die angrenzenden Sackgassen und der Fußweg sorgen für einen verkehrsberuhigten Bereich.
Die Erschließung der Grundstücke 177/1 – 177/4 erfolgt über das Weihergäßle, Grundstück 177/5 wird über die Friedhofstraße erschlossen.
Flurstück | Bebauung | Grundstücksgröße | Verfügbarkeit |
177/1 | Doppelhaushälfte/EFH | 382 m² | noch zu haben |
177/3 | Doppelhaushälfte/EFH | 366 m² | noch zu haben |
177/4 | Einfamilienhaus | 472 m² | bereits verkauft |
177/5 | Einfamilienhaus (2WE) | 517 m² | bereits verkauft |
Weitere Informationen zu den Grundstücken
- Alle Grundstücke sind voll erschlossen (Strom, Internetanschluss, Wasser, Abwasser) und ab sofort bebaubar.
- Sämtliche Erschließungsbeiträge sind abgegolten.
- Eine Maklerprovision o.ä. wird nicht fällig
Für alle Grundstücke gilt die „Stellplatzsatzung“ der Gemeinde Kieselbronn die besagt, dass für Wohnungen bis zu 65 m² Wohnfläche 1 Stellplatz errichtet werden muss. Für Wohnungen zwischen 66 und bis zu 100 m² Wohnfläche müssen 1,5 Stellplätze hergestellt werden. Für Wohnungen mit mehr als 101 m² Wohnfläche sind es 2 Stellplätze und für Einfamilienhäuser, unabhängig der Wohnfläche, ebenfalls 2 Stellplätze.
Folgende Bebauung sind für Flurstück-Nr. 177/1 + 177/3 zulässig | Folgende Bebauung sind für Flurstück-Nr. 177/5 zulässig |
1 Wohneinheit | 2 Wohneinheiten |
Grundstücke – „Friedhofstraße“
Die Grundstücke liegen zwischen dem historischen Ortskern der Gemeinde und grenzen direkt an den Friedhof. Mit einem schönen Ausblick in Richtung Bauschlotter Platte liegen die Grundstücke in exponierter Nordhang-Lage. Der Konzeption der Bauplätze liegt die Berücksichtigung der Privatsphäre zugrunde. Die Aufteilung wurde so vorgenommen, dass jeder Eigentümer ausreichend Gartenflächen und genügend Abstand zum Nachbargrundstück besitzt.
Die Erschließung der Grundstücke 177/6 – 177/9 erfolgt über die Friedhofstraße.
Flurstück | Bebauung | Grundstücksgröße | Verfügbarkeit |
177/6 | Einfamilienhaus (EFH) | 791 m² | bereits verkauft |
177/7 | Einfamilienhaus (EFH) | 619 m² | bereits verkauft |
177/8 | Einfamilienhaus (EFH) | 518 m² | bereits verkauft |
177/9 | Einfamilienhaus (EFH) | 469 m² | bereits verkauft |
Weitere Informationen zu den Grundstücken
- Alle Grundstücke sind voll erschlossen (Strom, Internetanschluss, Wasser, Abwasser) und ab sofort bebaubar.
- Sämtliche Erschließungsbeiträge sind abgegolten.
- Eine Maklerprovision o.ä. wird nicht fällig
Für alle Grundstücke gilt die „Stellplatzsatzung“ der Gemeinde Kieselbronn die besagt, dass für Wohnungen bis zu 65 m² Wohnfläche 1 Stellplatz errichtet werden muss. Für Wohnungen zwischen 66 und bis zu 100 m² Wohnfläche müssen 1,5 Stellplätze hergestellt werden. Für Wohnungen mit mehr als 101 m² Wohnfläche sind es 2 Stellplätze und für Einfamilienhäuser, unabhängig der Wohnfläche, ebenfalls 2 Stellplätze.
Die mögliche Bebauung der Flurstücke 177/6 – 177/9 entnehmen Sie bitte dem Bebauungsplan „Friedhofstraße Nord“.
Bilder
Wir sind gespannt auf Ihre Anfrage-. Nutzen Sie dazu gerne unser Kontaktformular.